Ralf Dorn
2007-01-06 19:49:20 UTC
Hallo alle zusammen,
habe ein Problem mit der Arbeitszeiterfassung. Habe ein Formular erzeugt mit
dem man die Arbeitszeiten eingibt. Machte es so, dass bei Nachtschicht von
22:00 bis 23:59 und von 00:00 bis 06:00 UHR an zwei verschiedenen Tagen
eingegeben wird. Also am 01.01.2007 von 22:00 bis 23:59 und am 02.01.2007
von 00:00 UHR bis 06:00 UHR.
Im Bericht der Stundenauswertung zähle ich einfach eine Minute dazu und gut.
Jetzt gibt es ja Zuschläge für Samstag, Sonntag, Feiertag und Nachtschicht.
Diese errechne ich durch die Uhrzeit und das Datum. Hat alles super
funktioniert. Jetzt sagt mir die Buchhaltung, dass wenn der Arbeiter am
Montag um 22:00 UHR beginnt, die gesamten Stunden auf das Datum des Montags
fallen.
Wenn ich also eine Rechnung erstelle vom 01.01.2007 bis 31.01.2007 sollen
die Stunden vom Donnerstag den 01.02.2007 wo der Arbeitsbeginn am Mittwoch
den 31.01.2007 war in die Abrechnung mit einfließen.
Was ist dann aber mit dem 01.01.2007? Die Stunden von 00:00 bis was weis ich
sind wahrscheinlich schon im Dezember abgerechnet.
Gibt es da irgendwelche gesetzlichen oder Firmeninterne Richtlinien?
Ich verstehe das nicht ganz? Passt vielleicht nicht ganz hierher aber ich
habe schon gegoogelt und dort fand ich nichts brauchbares.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Schönen Gruß
Ralf Dorn
habe ein Problem mit der Arbeitszeiterfassung. Habe ein Formular erzeugt mit
dem man die Arbeitszeiten eingibt. Machte es so, dass bei Nachtschicht von
22:00 bis 23:59 und von 00:00 bis 06:00 UHR an zwei verschiedenen Tagen
eingegeben wird. Also am 01.01.2007 von 22:00 bis 23:59 und am 02.01.2007
von 00:00 UHR bis 06:00 UHR.
Im Bericht der Stundenauswertung zähle ich einfach eine Minute dazu und gut.
Jetzt gibt es ja Zuschläge für Samstag, Sonntag, Feiertag und Nachtschicht.
Diese errechne ich durch die Uhrzeit und das Datum. Hat alles super
funktioniert. Jetzt sagt mir die Buchhaltung, dass wenn der Arbeiter am
Montag um 22:00 UHR beginnt, die gesamten Stunden auf das Datum des Montags
fallen.
Wenn ich also eine Rechnung erstelle vom 01.01.2007 bis 31.01.2007 sollen
die Stunden vom Donnerstag den 01.02.2007 wo der Arbeitsbeginn am Mittwoch
den 31.01.2007 war in die Abrechnung mit einfließen.
Was ist dann aber mit dem 01.01.2007? Die Stunden von 00:00 bis was weis ich
sind wahrscheinlich schon im Dezember abgerechnet.
Gibt es da irgendwelche gesetzlichen oder Firmeninterne Richtlinien?
Ich verstehe das nicht ganz? Passt vielleicht nicht ganz hierher aber ich
habe schon gegoogelt und dort fand ich nichts brauchbares.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Schönen Gruß
Ralf Dorn